von Go4it Agency GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Go4it Agency GmbH und ihren Kunden. Sie regeln die Bereitstellung und den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten durch die Go4it Agency GmbH.
2. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande durch ein Angebot der Go4it Agency GmbH und dessen Annahme durch den Kunden. Alle Aufträge sind verbindlich. Die Termine oder Lieferzeiten werden, wenn möglich vor Abschluss des Vertrages abgesprochen.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen umfassen Brand Activation, Event-Marketing, Promotions, Content Creation, Bar Catering sowie den Handel mit physischen Produkten. Der genaue Umfang wird im individuellen Auftrag (Dienstleistungsvertrag) festgelegt. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Go4it Agency. Die Dienstleistungen der Go4it Agency sind im Einzelfall nicht personenbezogen, solange die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen in Bezug auf Qualität und Quantität sichergestellt sind.
4. Montage
Die Montage erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen.
4.1. Die Montage findet nur in normal zugänglichem Gelände/Gebäude (Terrain ebenerdig) oder es steht Infrastruktur wie ein Lift oder Ähnliches zur Verfügung. Nicht vorhandene Voraussetzungen führen zu Mehrkosten.
4.2. In der Nähe der Montagefläche muss Zugang zu Strom und gegebenenfalls Wasser gewährleistet sein.
5. Lieferung von Produkten
Die Lieferbedingungen für Werbeartikel und Barelemente werden separat vereinbart. Eigentumsvorbehalt und Mängelhaftung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Werbeartikel behaltet sich Go4it Agency ferner nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor:
· bis zu 500 Stück 25%
· bis zu 3.000 Stück 20%
· über 3.000 Stück 10%
Dem Käufer wird die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
Für geringfügige Zählfehler und Sortiermängel haften wir nicht.
6. Gewährleistung und Garantien für Produkte
Für den Verkauf von Produkten gewährt die Go4it Agency GmbH Gewährleistung nach gesetzlichen Vorschriften.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Content Creation erstellten Inhalte bleiben Eigentum der Go4it Agency GmbH. Der Kunde erhält eine Lizenz zur Nutzung der Inhalte im vereinbarten Umfang.
8. Datenschutz
Die Go4it Agency GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäss den schweizerischen Datenschutzgesetzen zu behandeln.
https://go4it.agency/datenschutzerklarung/
9. Rechnungsstellung und Bezahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von Go4it Agency GmbH eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug eines Skontos, zu begleichen ist.
10. Akontozahlung
Übersteigt der Auftrag den Wert von CHF 10’000, so wird mit Annahme der Auftragsbestätigung durch den Kunden eine Akontozahlung in Höhe von mindestens 50% der kalkulierten Kosten fällig. Die Akontozahlung muss spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung beglichen sein. Andernfalls kann die Durchführung des Auftrags in manchen Fällen nicht mehr garantiert werden.
11. Nebenkosten
11.1. Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Hotelbuchung nicht direkt auf seine Rechnung vorgenommen hat.
11.2. Je nach Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.
11.3. Messeausweise sowie Parkausweise etc. werden für sämtliches Personal von der Go4it Agency vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
12. Rücktritt vom Vertrag
Bei einem Rücktritt des Vertrages berechnet die Go4it Agency, falls nicht anders vereinbart, folgende Aufwendungen:
· Bis zu 4 Wochen vor dem Anlass 60 % der Vertragskosten.
· Bis zu 2 Wochen vor dem Anlass 80 % der Vertragskosten.
· Bis zum Anlasstag 100 % der Vertragskosten.
13. Jugendschutz
In der Schweiz ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige untersagt. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen ist das ausliefernde Unternehmen berechtigt, die Übergabe der Waren von der Vorlage eines Altersnachweises abhängig zu machen. Mit der Bestellung versichert der Käufer, dass er das gesetzlich vorgeschriebene Alter für den Erwerb von alkoholhaltigen Getränken erreicht hat.
14. Versicherungen / Bewilligungen
Ohne anders lautende Vereinbarung ist der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie für sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen, welche im Zusammenhang mit einem Event benötigt werden.
15. Haftung
Verluste und Schäden, welche nicht durch das Personal von der Go4it Agency verursacht wurden, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
16. Verschiedenes
Die Go4it Agency behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit der Agentur ergeben, ist Zürich (Handelsgericht).
Mittwoch, 20. März 2024